Reisekostenersatz Für KV-Neu MitarbeiterInnen Im Filialnetz

Rund 700 Beschäftigte bei der Österreichischen Post AG, die nach dem Kollektivvertrag NEU entlohnt werden sind im Filialnetz tätig.

In Ihrem Arbeitsvertrag kann auch geregelt sein, dass Sie als Springer in anderen Dienststellen als der Stammdienststelle Ihren Dienst zu verrichten haben. Nun bekommen wir oftmals die Frage gestellt, ob der dabei anfallende Reiseaufwand vom Arbeitgeber zu ersetzen ist.

Obwohl aus unserer Sicht Anspruch darauf besteht, hat das Postmanagement einen anderen Zugang und weigert sich bisher die Reisekosten für Springertätigkeit zu zahlen

Wir haben in der Jour-Fixe Sitzung am 4. Mai 2017 mit dem Postvorstand eine rasche Lösung eingefordert. In den kommenden Tagen wird daher eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Zentralausschusses und des Postmanagements eine Regelung für Springer im Filialnetz erarbeiten.

Darüber hinaus lassen wir die Frage durch die Rechtsexperten der Arbeiterkammer prüfen.

Sollten auch Sie einen Reiseaufwand im Zusammenhang mit einer Dienstreise / Springertätigkeit in den Filialen haben so ersuche ich Sie um Info mit ihren persönlichen Daten (Telefonnummer und E-Mail-Adressen) an ZA.Kanzlei@post.at.

Wir werden Sie umgehend kontaktieren und die weitere Vorgehensweise vereinbaren.

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