Für den Bereich Paket & Logistik konnte folgende Weihnachtsdienstregelung erreicht werden:
Für alle MitarbeiterInnen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2017 bis 5. Jänner 2018 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.
